Die Beurteilung der Form in Zivilrechtsfällen mit Auslandsberührung

IPR-Staatsverträge können ausdrückliche Formanknüpfungen vorsehen. In den anderen staatsvertraglichen IPR-Regelungen werden Form und Inhalt nicht unterschieden und somit Formfragen ohne ausdrückliche Nennung in die Anknüpfung einbezogen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Notariats-Zeitung (1981; Nr 5/6)
VerfasserIn: Schwimann, Michael
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:341.9 Privatrecht, internationales
341.241 Abkommen, internationale
347 Zivilrecht
341.9 Kollisionsrecht
Region:Österreich
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