Zum Ausbau der atomrechtlichen Haftung : Argumente für einen unbeschränkten Opferschutz

Die gegenwärtige Regelung missachtet die Tatsache, dass Geschädigte Opfer für unser aller Wohlergehen ggf. ohne Ausgleich hinnehmen müssen. Unfallverhütung durch Vorbeugen ist daher in jedem Falle noch besser als heilen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Deutsches Verwaltungsblatt (1981; Nr 12)
VerfasserIn: Kuckuck, Bernd
Ort / Verlag / Datum:15.06.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:621.311 Kernkraftwerke
347.513 Schadenersatz
347.51 Haftpflicht
351.777.51 Atomrecht
614.7 Immissionen
Region:BRD
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