Zum Ausbau der atomrechtlichen Haftung : Argumente für einen unbeschränkten Opferschutz
Die gegenwärtige Regelung missachtet die Tatsache, dass Geschädigte Opfer für unser aller Wohlergehen ggf. ohne Ausgleich hinnehmen müssen. Unfallverhütung durch Vorbeugen ist daher in jedem Falle noch besser als heilen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Deutsches Verwaltungsblatt (1981; Nr 12)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 15.06.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 621.311 Kernkraftwerke
347.513 Schadenersatz 347.51 Haftpflicht 351.777.51 Atomrecht 614.7 Immissionen |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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