Kündigung wegen Nebenbeschäftigung während der Arbeitsunfähigkeit : Zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13.11.1979

Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer berechtigt, Nebentätigkeiten auszuüben und zwar auch dann, wenn sein Arbeitsvertrag (Arbeitsordnung) eine sog. Nebentätigkeitsklausel enthält, wonach die Ausübung der Nebentätigkeit der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1981; Nr 25)
VerfasserIn: Pauly, Hans-Joachim
Ort / Verlag / Datum:19.06.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung
34.038 Rechtsprechung
331.817 Krankenstand
331.116 Arbeitsverträge
Region:BRD
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