Kündigung wegen Nebenbeschäftigung während der Arbeitsunfähigkeit : Zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13.11.1979
Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer berechtigt, Nebentätigkeiten auszuüben und zwar auch dann, wenn sein Arbeitsvertrag (Arbeitsordnung) eine sog. Nebentätigkeitsklausel enthält, wonach die Ausübung der Nebentätigkeit der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1981; Nr 25)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 19.06.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung
34.038 Rechtsprechung 331.817 Krankenstand 331.116 Arbeitsverträge |
Region: | BRD
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