Anwendung deutschen oder ausländischen Rechts auf Handelsvertreterverhältnis bei Fehlen einer Vereinbarung? : Bundesgerichtshof v.28.11.1980
In der Regel ist darauf abzustellen, wo das Vertragsverhältnis seinen Schwerpunkt hat. Dieser liegt am Sitz des Handelsvertreters, wenn er nur im Bereich einer einzigen Rechtsordnung tätig werden sollte und dort auch seine Niederlassung hat.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1981; Nr 25)
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Ort / Verlag / Datum: | 19.06.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 341.9 Kollisionsrecht
34.038 Rechtsprechung 331.116 Arbeitsverträge 381.26 Handelsvertreter |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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