Verpflichtung zur Mitteilung der Urlaubsanschrift : Zugang des Kündigungsschreibens während des Urlaubs. Bundesarbeitsgericht v.16.12.1980

Im Regelfall besteht für den Arbeitnehmer keine arbeitsvertragliche Verpflichtung, seine Urlaubsanschrift dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1981; Nr 17)
Ort / Verlag / Datum:20.06.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817 Urlaub
331.13 Kündigung
331.11 Arbeitnehmer
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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