Disziplinarmassnahmen : OGH vom 18. September 1980

Disziplinarmassnahmen im Sinne des 102 ArbVG sind nur solche Verfügungen, denen der Charakter einer endgültigen Sanktion wegen eines bestimmten Verhaltens des Dienstnehmers zukommt. Verfahrensrechtliche Schritte ohne Strafcharakter wie etwa die Dienstenthebung oder, wie die Einleitung eines Diszipli...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1981; Nr 25)
Ort / Verlag / Datum:19.06.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.148 Disziplinarmittel: Arbeitnehmer
331.022 Arbeitsdisziplin
34.038 Rechtsprechung
331.15 Arbeitsverfassung
Region:Österreich
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