Disziplinarmassnahmen : OGH vom 18. September 1980
Disziplinarmassnahmen im Sinne des 102 ArbVG sind nur solche Verfügungen, denen der Charakter einer endgültigen Sanktion wegen eines bestimmten Verhaltens des Dienstnehmers zukommt. Verfahrensrechtliche Schritte ohne Strafcharakter wie etwa die Dienstenthebung oder, wie die Einleitung eines Diszipli...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Industrie (1981; Nr 25)
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Ort / Verlag / Datum: | 19.06.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.148 Disziplinarmittel: Arbeitnehmer
331.022 Arbeitsdisziplin 34.038 Rechtsprechung 331.15 Arbeitsverfassung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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