Die Definition der Begriffe 'Dienstplan' und 'dienstplanmässig' bei der ÖBB : LG Wien v.9.2.1981

Dass die Beifügung 'dienstplanmässig' dahin zu verstehen ist, dass für den 'Springer' die inhaltlichen Bestimmungselemente des für den Arbeitsplatz des Vertretenen erlassenen Dienstplanes im Vertretungsfall zu gelten haben. Die Differenzierung zwischen Beamten, die nach ihrem Die...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1981)
Ort / Verlag / Datum:26.05.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:656.2 Bundesbahnen, österreichische
35.088 Beamte: Arbeitsbedingungen
35.08 Dienst, öffentlicher
34.038 Rechtsprechung
35.083.5 Beamte: Dienstpflicht
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Dass die Beifügung 'dienstplanmässig' dahin zu verstehen ist, dass für den 'Springer' die inhaltlichen Bestimmungselemente des für den Arbeitsplatz des Vertretenen erlassenen Dienstplanes im Vertretungsfall zu gelten haben. Die Differenzierung zwischen Beamten, die nach ihrem Dienstposten sich nicht zu Vertretungen anderer bereithalten müssen (23 Abs.2 RGV-E) und den 'Springern' erscheint nicht unsachlich.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog