Die Definition der Begriffe 'Dienstplan' und 'dienstplanmässig' bei der ÖBB : LG Wien v.9.2.1981

Dass die Beifügung 'dienstplanmässig' dahin zu verstehen ist, dass für den 'Springer' die inhaltlichen Bestimmungselemente des für den Arbeitsplatz des Vertretenen erlassenen Dienstplanes im Vertretungsfall zu gelten haben. Die Differenzierung zwischen Beamten, die nach ihrem Die...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1981)
Ort / Verlag / Datum:26.05.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:656.2 Bundesbahnen, österreichische
35.088 Beamte: Arbeitsbedingungen
35.08 Dienst, öffentlicher
34.038 Rechtsprechung
35.083.5 Beamte: Dienstpflicht
Region:Österreich
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