Der Kündigungsschutz nach 9 Abs.1 Satz 1 MuSchG nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Die Schwangerschaft muss zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung objektiv bestehen. Die Frist des 9 Abs.1 Satz 1 MuSchG bleibt grundsätzlich bestehen. Die Voraussetzungen des besonderen Kündigungsschutzes nach dem MuSchG trotz Versäumung der Frist sind von der Arbeitnehmerin substantiiert...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1981; Nr 24)
VerfasserIn: Eich, Rolf-Achim
Ort / Verlag / Datum:12.06.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
34.038 Rechtsprechung
351.83 Mutterschutz
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Bitte loggen Sie sich zuerst ein