Der Kündigungsschutz nach 9 Abs.1 Satz 1 MuSchG nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
Die Schwangerschaft muss zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung objektiv bestehen. Die Frist des 9 Abs.1 Satz 1 MuSchG bleibt grundsätzlich bestehen. Die Voraussetzungen des besonderen Kündigungsschutzes nach dem MuSchG trotz Versäumung der Frist sind von der Arbeitnehmerin substantiiert...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1981; Nr 24)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 12.06.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.135 Kündigungsschutz
34.038 Rechtsprechung 351.83 Mutterschutz |
Region: | BRD
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Dokument Nr. A-111414 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |