Zivilverfahrensrecht : OGH v.18.10.1979

Schlüssigkeit des Klagsvorbringens ist kein zwingendes Erfordernis formeller Art im Sinne des 226 ZPO.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Rechtsvergleichung (1981; Nr 1)
Ort / Verlag / Datum:01.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.9 Zivilprozessordnung
34.038 Rechtsprechung
347.9 Prozessverfahren
Region:Österreich
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