Absolute Fahruntüchtigkeit von Mofafahrern bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,3 Promille?
Die Rechtsprechung sieht sich wegen mangelnder wissenschaftlicher Ergebnisse nicht in der Lage, einen allgemein gültigen Beweisgrenzwert zu bestimmen, von dem an auch ein Mofafahrer absolut fahruntüchtig ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1981; Nr 24)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 10.06.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 613.81 Alkoholismus
351.811 Strassenverkehrsordnung 629.118.68 Motorroller 629.118.6 Motorräder |
Region: | BRD
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