Fabrik für lebensbehinderungen
Jeder Sonderschüler gilt als Behinderter. Der Lernschwache wird offizielle als 'Leistungsbehinderter' definiert. Von der Regelschule ausgesondert, verlässt er die Sonderschule als Lebensbehinderter, für den es beruflich und privat keine Chancengleichheit gibt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Profil (1981)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 22.06.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 376.2/.4 Behindertenerziehung
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Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Jeder Sonderschüler gilt als Behinderter. Der Lernschwache wird offizielle als 'Leistungsbehinderter' definiert. Von der Regelschule ausgesondert, verlässt er die Sonderschule als Lebensbehinderter, für den es beruflich und privat keine Chancengleichheit gibt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |