Fabrik für lebensbehinderungen

Jeder Sonderschüler gilt als Behinderter. Der Lernschwache wird offizielle als 'Leistungsbehinderter' definiert. Von der Regelschule ausgesondert, verlässt er die Sonderschule als Lebensbehinderter, für den es beruflich und privat keine Chancengleichheit gibt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Profil (1981)
VerfasserIn: Bohatsch, Charles
Ort / Verlag / Datum:22.06.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:376.2/.4 Behindertenerziehung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Jeder Sonderschüler gilt als Behinderter. Der Lernschwache wird offizielle als 'Leistungsbehinderter' definiert. Von der Regelschule ausgesondert, verlässt er die Sonderschule als Lebensbehinderter, für den es beruflich und privat keine Chancengleichheit gibt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog