Fabrik für lebensbehinderungen

Jeder Sonderschüler gilt als Behinderter. Der Lernschwache wird offizielle als 'Leistungsbehinderter' definiert. Von der Regelschule ausgesondert, verlässt er die Sonderschule als Lebensbehinderter, für den es beruflich und privat keine Chancengleichheit gibt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Profil (1981)
VerfasserIn: Bohatsch, Charles
Ort / Verlag / Datum:22.06.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:376.2/.4 Behindertenerziehung
Region:Österreich
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