Vollbeschäftigung in einem zweiten Dienstverhältnis kein Entlassungsgrund : LG Wien v.29.1.1981
Eine Verletzung der vertraglichen Pflichten könnte erst dann einen Entlassungsgrund bilden, wenn der Arbeitnehmer trotz Abmahnung darauf beharrt, keines der Dienstverhältnisse zu lösen.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1981)
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Ort / Verlag / Datum: | 05.06.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Eine Verletzung der vertraglichen Pflichten könnte erst dann einen Entlassungsgrund bilden, wenn der Arbeitnehmer trotz Abmahnung darauf beharrt, keines der Dienstverhältnisse zu lösen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |