Vollbeschäftigung in einem zweiten Dienstverhältnis kein Entlassungsgrund : LG Wien v.29.1.1981
Eine Verletzung der vertraglichen Pflichten könnte erst dann einen Entlassungsgrund bilden, wenn der Arbeitnehmer trotz Abmahnung darauf beharrt, keines der Dienstverhältnisse zu lösen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1981)
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Ort / Verlag / Datum: | 05.06.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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