Vollbeschäftigung in einem zweiten Dienstverhältnis kein Entlassungsgrund : LG Wien v.29.1.1981

Eine Verletzung der vertraglichen Pflichten könnte erst dann einen Entlassungsgrund bilden, wenn der Arbeitnehmer trotz Abmahnung darauf beharrt, keines der Dienstverhältnisse zu lösen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1981)
Ort / Verlag / Datum:05.06.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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