Ausweisung zur Abwehr terroristischer Anschläge : BVerwG, v.11.11.1980

Die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts sind in solchen Fällen gering. Asylbewerber dürfen aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung im Sinne des 11 Abs.2 AuslG ausgewiesen werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1981; Nr 11)
Ort / Verlag / Datum:06.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:341.43 Asylrecht
34.038 Rechtsprechung
3-054.6 Ausländer
323.28 Terrorismus
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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