Ausweisung zur Abwehr terroristischer Anschläge : BVerwG, v.11.11.1980
Die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts sind in solchen Fällen gering. Asylbewerber dürfen aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung im Sinne des 11 Abs.2 AuslG ausgewiesen werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1981; Nr 11)
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Ort / Verlag / Datum: | 06.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 341.43 Asylrecht
34.038 Rechtsprechung 3-054.6 Ausländer 323.28 Terrorismus |
Region: | BRD
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