Ausweisung zur Abwehr terroristischer Anschläge : BVerwG, v.11.11.1980

Die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts sind in solchen Fällen gering. Asylbewerber dürfen aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung im Sinne des 11 Abs.2 AuslG ausgewiesen werden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1981; Nr 11)
Ort / Verlag / Datum:06.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:341.43 Asylrecht
34.038 Rechtsprechung
3-054.6 Ausländer
323.28 Terrorismus
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts sind in solchen Fällen gering. Asylbewerber dürfen aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung im Sinne des 11 Abs.2 AuslG ausgewiesen werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog