Gleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung und Stichtagsprinzip : Bundesarbeitsgericht vom 11.9.1980

Ein Arbeitgeber, der seine Versorgungsordnung umgestaltet und die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung verbessert, kann aus sachlichen Gründen bestimmen, dass nur solche Arbeitnehmer nach der neuen Versorgungsordnung versorgt werden, die nach einem bestimmten Stichtag in den Ruhestand trete...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1981; Nr 14)
Ort / Verlag / Datum:20.05.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
34.038 Rechtsprechung
342.722 Gleichheit: Grundrechte
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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