Gleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung und Stichtagsprinzip : Bundesarbeitsgericht vom 11.9.1980
Ein Arbeitgeber, der seine Versorgungsordnung umgestaltet und die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung verbessert, kann aus sachlichen Gründen bestimmen, dass nur solche Arbeitnehmer nach der neuen Versorgungsordnung versorgt werden, die nach einem bestimmten Stichtag in den Ruhestand trete...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1981; Nr 14)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.05.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
34.038 Rechtsprechung 342.722 Gleichheit: Grundrechte |
Region: | BRD
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