Rechtsfragen zur Mietsicherheit (Kaution)
Darf das Dreifache des auf einen Monat entfallenden Mietzinses nicht übersteigen. Hat er bei einer öffentlichen Sparkasse oder bei einer Bank zu dem für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1981)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 22.05.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.768 Kautionen
351.778.542 Mieterschutz 347.453 Mietrecht |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Dokument Nr. A-106945 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |