Rechtsfragen zur Mietsicherheit (Kaution)

Darf das Dreifache des auf einen Monat entfallenden Mietzinses nicht übersteigen. Hat er bei einer öffentlichen Sparkasse oder bei einer Bank zu dem für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1981)
VerfasserIn: Weimar, Wilhelm
Ort / Verlag / Datum:22.05.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.768 Kautionen
351.778.542 Mieterschutz
347.453 Mietrecht
Region:BRD
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