Atypische stille Gesellschaft als Mitunternehmerschaft : VGH v.29. April 1981

Für die steuerliche Anerkennung einer unechten stillen Gesellschaft als Mitunternehmerschaft muss es bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen genügen, dass das Gesellschaftsverhältnis der Abgabenbehörde gegenüber eindeutig in Erscheinung tritt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1981)
Ort / Verlag / Datum:19.05.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.72 Gesellschaftsrecht
336.2 Steuerrecht
34.038 Rechtsprechung
336.07 Finanzverwaltung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Für die steuerliche Anerkennung einer unechten stillen Gesellschaft als Mitunternehmerschaft muss es bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen genügen, dass das Gesellschaftsverhältnis der Abgabenbehörde gegenüber eindeutig in Erscheinung tritt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog