Atypische stille Gesellschaft als Mitunternehmerschaft : VGH v.29. April 1981

Für die steuerliche Anerkennung einer unechten stillen Gesellschaft als Mitunternehmerschaft muss es bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen genügen, dass das Gesellschaftsverhältnis der Abgabenbehörde gegenüber eindeutig in Erscheinung tritt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1981)
Ort / Verlag / Datum:19.05.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.72 Gesellschaftsrecht
336.2 Steuerrecht
34.038 Rechtsprechung
336.07 Finanzverwaltung
Region:Österreich
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