Die rückwirkende Inkraftsetzung eines Bebauungsplans

Die rückwirkende Inkraftsetzung ist ausgeschlossen, wenn sich seit seiner ersten scheinbaren Inkraftsetzung die Sach-und Rechtslage in abwägungsrelevanter Weise geändert hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Deutsches Verwaltungsblatt (1981; Nr 7/8)
VerfasserIn: Schmaltz, Karsten
Ort / Verlag / Datum:15.04.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:711 Raumplanung
351.9 Verwaltungsrecht
711.62 Bauordnung
Region:BRD
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