Zurück zur Natur : Was Eltern für studierende Kinder zahlen müssen

Volljährige Kinder, die studieren, müssen es hinnehmen, wie die Eltern Unterhalt gewähren: per Monatsscheck oder durch Kost und Logis. In dieses Recht dürfen die Ausbildungsämter nicht eingreifen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Capital (1981; Nr 3)
Ort / Verlag / Datum:03.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.615 Unterhaltspflicht
378.18 Studenten
Region:BRD
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