Übergang der Arbeitsverhältnisse bei Pächterwechsel : Bundesarbeitsgericht, vom 25.2.1981

Nach 613a Abs.1 BGB tritt ein Pächter, der den Betrieb im Anschluss an die beendete Pacht eines früheren Pächters pachtet, in die Rechte und Pflichten der mit dem ersten Pächter bestehenden Arbeitsverhältnisse ein.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1981; Nr 14)
Ort / Verlag / Datum:20.05.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
331 Arbeitgeber
34.038 Rechtsprechung
338.93 Unternehmer
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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