Übergang der Arbeitsverhältnisse bei Pächterwechsel : Bundesarbeitsgericht, vom 25.2.1981
Nach 613a Abs.1 BGB tritt ein Pächter, der den Betrieb im Anschluss an die beendete Pacht eines früheren Pächters pachtet, in die Rechte und Pflichten der mit dem ersten Pächter bestehenden Arbeitsverhältnisse ein.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1981; Nr 14)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.05.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsverträge
331 Arbeitgeber 34.038 Rechtsprechung 338.93 Unternehmer |
Region: | BRD
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