Zugang des Kündigungsschreibens des Arbeitgebers bei Urlaubsabwesenheit des Arbeitnehmers : Bundesarbeitsgericht v.16.12.1980

Im Regelfall keine Verpflichtung zur Mitteilung der Urlaubsanschrift. Der Arbeitnehmer kann sich auf den verspäteten Zugang nur dann nicht berufen, wenn durch sein Verhalten der Zugang des Kündigungsschreibens verzögert wurde.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1981; Nr 19)
Ort / Verlag / Datum:08.05.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung
34.038 Rechtsprechung
331.817 Urlaub
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Dokument Nr. A-101608 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage