Mitbestimmung bei Aufstellung von Richtlinien zum Widerruf von Zulagen : Bundesarbeitsgericht v.17.12.1980
Der Betriebsrat hat mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber allgemeine Richtlinien erlässt, nach denen bei einer grösseren Zahl von Mitarbeitern 'jederzeit widerrufliche Zulagen' widerrufen werden sollen. Erlässt der Arbeitgeber solche Richtlinien, ohne den Betriebsrat zu beteiligen, ist der...
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Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1981; Nr 13)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.05.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Mitbestimmung
34.038 Rechtsprechung 331.17 Sozialleistungen, betriebliche 331.152 Betriebsräte 331.15 Betriebsverfassung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Dokument Nr. A-101155 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |