Beurteilung von betrieblichen Kontrollmassnahmen : EA Wien v.16.3.1981

Wenn aus dem Ergebnis der vorgesehenen Tests dem einzelnen Arbeitnehmer laut Vereinbarung über die Kurse und die damit zusammenhängenden Tests kein dienstlicher Nachteil entstehen kann, liegt keine zustimmungspflichtige Massnahme im Sinne des 96 ArbVG vor.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1981)
Ort / Verlag / Datum:05.05.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:159.9.072 Tests (Psychologie)
331.15 Mitbestimmung
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
342.721 Persönlichkeitsrecht
Region:Österreich
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