Pflichten der Gewerkschaft bei Gewährung von Rechtsschutz : Bundesgerichtshof vom 26.2.1981

Auch ungefragt war sie verpflichtet, den Kläger nicht nur über die Gefahr einer Verjährung seines Anspruchs, sondern auch darüber zu belehren, dass und wie dieser Anspruch möglichst frühzeitig geltend zu machen sei.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1981; Nr 12)
Ort / Verlag / Datum:30.04.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:34.03 Rechtsschutz
331.881 Gewerkschaften
347.439 Verjährung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Auch ungefragt war sie verpflichtet, den Kläger nicht nur über die Gefahr einer Verjährung seines Anspruchs, sondern auch darüber zu belehren, dass und wie dieser Anspruch möglichst frühzeitig geltend zu machen sei.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog