Pflichten der Gewerkschaft bei Gewährung von Rechtsschutz : Bundesgerichtshof vom 26.2.1981
Auch ungefragt war sie verpflichtet, den Kläger nicht nur über die Gefahr einer Verjährung seines Anspruchs, sondern auch darüber zu belehren, dass und wie dieser Anspruch möglichst frühzeitig geltend zu machen sei.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1981; Nr 12)
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Ort / Verlag / Datum: | 30.04.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 34.03 Rechtsschutz
331.881 Gewerkschaften 347.439 Verjährung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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