Lohnfortzahlung bei Kündigung zum voraussichtlichen Ende der Arbeitsunfähigkeit : Bundesarbeitsgericht vom 20.8.1980

Kündigt der Arbeitgeber einem erkrankten Arbeiter zum voraussichtlichen Ende der Arbeitsunfähigkeit, ohne abzuwarten, ob die Arbeitsunfähigkeit über das zunächst angenommene Datum hinaus andauert, ist der Arbeiter dann aber weiter krank, so kann es sich um eine Kündigung aus Anlass der Arbeitsunfähi...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1981; Nr 12)
Ort / Verlag / Datum:30.04.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung
34.038 Rechtsprechung
331.817 Krankenstand
Region:BRD
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