Lohnfortzahlung bei Kündigung zum voraussichtlichen Ende der Arbeitsunfähigkeit : Bundesarbeitsgericht vom 20.8.1980
Kündigt der Arbeitgeber einem erkrankten Arbeiter zum voraussichtlichen Ende der Arbeitsunfähigkeit, ohne abzuwarten, ob die Arbeitsunfähigkeit über das zunächst angenommene Datum hinaus andauert, ist der Arbeiter dann aber weiter krank, so kann es sich um eine Kündigung aus Anlass der Arbeitsunfähi...
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Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1981; Nr 12)
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Ort / Verlag / Datum: | 30.04.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung
34.038 Rechtsprechung 331.817 Krankenstand |
Region: | BRD
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