Verboten ist Seemannsgrab in Österreich

Eine Ausnahme lässt die Steiermark offen: 'Mit Bewilligung der Gemeinde kann die Asche auch ausserhalb eines Friedhofs verstreut werden, wenn das nicht gegen Anstand und gute Sitten verstösst'.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Kurier (1981)
Ort / Verlag / Datum:03.05.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:718 Friedhöfe
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Eine Ausnahme lässt die Steiermark offen: 'Mit Bewilligung der Gemeinde kann die Asche auch ausserhalb eines Friedhofs verstreut werden, wenn das nicht gegen Anstand und gute Sitten verstösst'.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog