Verboten ist Seemannsgrab in Österreich

Eine Ausnahme lässt die Steiermark offen: 'Mit Bewilligung der Gemeinde kann die Asche auch ausserhalb eines Friedhofs verstreut werden, wenn das nicht gegen Anstand und gute Sitten verstösst'.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Kurier (1981)
Ort / Verlag / Datum:03.05.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:718 Friedhöfe
Region:Österreich
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