Neue Tendenzen zum Lehrlingsstreikrecht? : Erwiderung auf Buschmann
Daher sei hier auf die auch heute noch voll zutreffenden Ausführungen im Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf verwiesen, das überzeugend darlegt, warum Auszubildende zwar das Koalitionsrecht, nicht aber auch das Streikrecht haben.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1981; Nr 11)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 20.04.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Streikrecht
331.89 Arbeitskonflikte 331.861 Lehrlingsausbildung 331.761 Lehrlinge |
Region: | BRD
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