Mitbestimmung bei arbeitskampfbedingter Kurzarbeit : Bundesarbeitsgericht v.22.12.1980
Führt ein Arbeitskampf mittelbar zu Störungen in Betrieben, die weder von Streiks noch von Aussperrungen unmittelbar betroffen sind, so richtet sich die Lohnzahlungspflicht nach den Grundsätzen des Arbeitskampfrisikos. Die Grundsätze des Arbeitskampfrisikos lassen normalerweise einen nicht unerhebli...
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Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1981; Nr 11)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.04.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.89 Arbeitskonflikte
331.15 Betriebsverfassung 331.15 Mitbestimmung 331.614 Kurzarbeit 34.038 Rechtsprechung 331.152 Betriebsräte |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Dokument Nr. A-097318 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |