Erweiterter Eigentumsvorbehalt in Allgemeinen Geschäftsbedingungen : Oberlandesgericht Frankfurt a. M. v.11.9.1980

Die Klausel: 'Die gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller Forderungen aus den gesamten Geschäftsverbindungen Eigentum des Verwenders', stellt eine unangemessene Benachteiligung dar und ist daher unwirksam.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1981; Nr 11)
Ort / Verlag / Datum:20.04.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine
34.038 Rechtsprechung
381.748.3 Ratenzahlungen
347.451 Kaufverträge
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Klausel: 'Die gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller Forderungen aus den gesamten Geschäftsverbindungen Eigentum des Verwenders', stellt eine unangemessene Benachteiligung dar und ist daher unwirksam.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog