Erweiterter Eigentumsvorbehalt in Allgemeinen Geschäftsbedingungen : Oberlandesgericht Frankfurt a. M. v.11.9.1980
Die Klausel: 'Die gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller Forderungen aus den gesamten Geschäftsverbindungen Eigentum des Verwenders', stellt eine unangemessene Benachteiligung dar und ist daher unwirksam.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1981; Nr 11)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.04.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine
34.038 Rechtsprechung 381.748.3 Ratenzahlungen 347.451 Kaufverträge |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Dokument Nr. A-097317 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |