Schadenersatzanspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers wegen nicht leidens-und leistungsgerechter Beschäftigung und Entlohnung : Bundesarbeitsgericht v.12.11.1980
11 Abs.2 Satz 1 SchwbG ist Schutzgesetz im Sinne von 823 Abs.2 BGB. Verletzt ein Arbeitgeber schuldhaft seine Verpflichtungen aus dieser Vorschrift, so hat der schwerbehinderte Arbeitnehmer einen Schadenersatzanspruch sowohl wegen Verletzung des Arbeitsvertrages als auch aus 823 Abs.2 BGB.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1981; Nr 17)
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Ort / Verlag / Datum: | 24.04.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.6 Invalideneinstellung
362.2/.4 Behindertenfürsorge 347.513 Schadenersatz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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