Schadenersatzanspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers wegen nicht leidens-und leistungsgerechter Beschäftigung und Entlohnung : Bundesarbeitsgericht v.12.11.1980

11 Abs.2 Satz 1 SchwbG ist Schutzgesetz im Sinne von 823 Abs.2 BGB. Verletzt ein Arbeitgeber schuldhaft seine Verpflichtungen aus dieser Vorschrift, so hat der schwerbehinderte Arbeitnehmer einen Schadenersatzanspruch sowohl wegen Verletzung des Arbeitsvertrages als auch aus 823 Abs.2 BGB.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1981; Nr 17)
Ort / Verlag / Datum:24.04.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.6 Invalideneinstellung
362.2/.4 Behindertenfürsorge
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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