Justizreform: Jugendlicher soll erst mit 15 Jahren vor Gericht

Damit würden Halbwüchsige nicht schon mit 14, sondern erst mit 15 Jahren strafmündig. Damit müssten ferner straffällige Burschen und Mädchen erst mit 19 und nicht mit 18 vor das Erwachsenengericht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Kronen Zeitung (1981)
VerfasserIn: Kindermann, Dieter
Ort / Verlag / Datum:12.03.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.121 Jugendstrafrecht
Region:Österreich
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