Justizreform: Jugendlicher soll erst mit 15 Jahren vor Gericht
Damit würden Halbwüchsige nicht schon mit 14, sondern erst mit 15 Jahren strafmündig. Damit müssten ferner straffällige Burschen und Mädchen erst mit 19 und nicht mit 18 vor das Erwachsenengericht.
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Veröffentlicht in: | Neue Kronen Zeitung (1981)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 12.03.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.121 Jugendstrafrecht
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Region: | Österreich
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