Erhöhung der Patentamtsgebühren unbegründet

Bei einem veranschlagten Mehrertrag von 52 Millionen Schilling sei eine Gebührenerhöhung unbegründet. Die Bundeskammer spricht sich auch gegen die Absicht aus, dass zukünftige Gebührenerhöhungen durch eine neue Verordnung vorgenommen werden sollen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Pressedienst der Bundeskammer (1981)
Ort / Verlag / Datum:22.04.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.771 Patentrecht
336.28 Gebühren
061.1:380.15 Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft
Region:Österreich
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