Erhöhung der Patentamtsgebühren unbegründet
Bei einem veranschlagten Mehrertrag von 52 Millionen Schilling sei eine Gebührenerhöhung unbegründet. Die Bundeskammer spricht sich auch gegen die Absicht aus, dass zukünftige Gebührenerhöhungen durch eine neue Verordnung vorgenommen werden sollen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Pressedienst der Bundeskammer (1981)
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Ort / Verlag / Datum: | 22.04.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.771 Patentrecht
336.28 Gebühren 061.1:380.15 Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft |
Region: | Österreich
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