Rechtsmissbräuchliches Verlangen von Urlaub

Unter bestimmten Umständen kann das Verlangen des Arbeitnehmers auf Urlaubsgewährung rechtsmissbräuchlich sein. Dies gilt insbesondere, wenn der Arbeitnehmer z. B. während eines ganzen Jahres keine Arbeitsleistung erbracht hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Handelsblatt (1981)
Ort / Verlag / Datum:18.03.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817(094.5) Urlaubsgesetzgebung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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