Strafbeurteilung bei Verstössen gegen das KJBG : LRg. Kärnten v.24.10.1980

Gemäss 19 VStG 1950 ist eine Strafe innerhalb der Grenzen des gesetzlichen Strafsatzes unter Berücksichtigung der mildernden und erschwerenden Umstände, sowie der Vermögens-und Familienverhältnisse zu bemessen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1981)
Ort / Verlag / Datum:03.03.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.3 Kinderarbeit
34.038 Rechtsprechung
343.24/.29 Strafen
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Gemäss 19 VStG 1950 ist eine Strafe innerhalb der Grenzen des gesetzlichen Strafsatzes unter Berücksichtigung der mildernden und erschwerenden Umstände, sowie der Vermögens-und Familienverhältnisse zu bemessen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog