Strafbeurteilung bei Verstössen gegen das KJBG : LRg. Kärnten v.24.10.1980
Gemäss 19 VStG 1950 ist eine Strafe innerhalb der Grenzen des gesetzlichen Strafsatzes unter Berücksichtigung der mildernden und erschwerenden Umstände, sowie der Vermögens-und Familienverhältnisse zu bemessen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1981)
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Ort / Verlag / Datum: | 03.03.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.3 Kinderarbeit
34.038 Rechtsprechung 343.24/.29 Strafen |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Gemäss 19 VStG 1950 ist eine Strafe innerhalb der Grenzen des gesetzlichen Strafsatzes unter Berücksichtigung der mildernden und erschwerenden Umstände, sowie der Vermögens-und Familienverhältnisse zu bemessen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |