Strafbeurteilung bei Verstössen gegen das KJBG : LRg. Kärnten v.24.10.1980
Gemäss 19 VStG 1950 ist eine Strafe innerhalb der Grenzen des gesetzlichen Strafsatzes unter Berücksichtigung der mildernden und erschwerenden Umstände, sowie der Vermögens-und Familienverhältnisse zu bemessen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1981)
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Ort / Verlag / Datum: | 03.03.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.3 Kinderarbeit
34.038 Rechtsprechung 343.24/.29 Strafen |
Region: | Österreich
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