Zeitausgleich für Überstunden - Verhältnis 1:1 = unrichtig : LG Wien 44Cg 71/80

Wenn Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die Abgeltung von Überstunden durch Freizeit auf einem Freizeitausgleich im Verhältnis 1:1 lauten, ist der Arbeitnehmer berechtigt den Überstundenzuschlag in Geld (nach) zufordern.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neues Volksblatt (1981)
VerfasserIn: Bergsmann, Felix
Ort / Verlag / Datum:03.03.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunden
34.038 Rechtsprechung
331.2 Löhne
331.232 Zeitlohn
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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